Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine Flavescence dorèe phytoplasma)
Die Goldgelbe Vergilbung (Grapevine flavescence dorée phytoplasma) ist eine gefährliche Rebkrankheit, die in vielen Weinbaugebieten Europas verbreitet ist. Durch die hervorgerufenen Ertragsverluste kann sie massive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Weinbaubetriebe haben. Aufgrund ihrer Virulenz und epidemischen Ausbreitung ist sie in der Europäischen Union als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt der Melde- und Rodungspflicht. Nach dem ersten Nachweis der Goldgelben Vergilbung im Südtiroler Weinbau im Jahr 2016, breitet sich die Krankheit seit 2018 immer weiter aus.
Biologie
Die Goldgelbe Vergilbung wird wie die Schwarzholzkrankheit von Phytoplasmen (zellwandlose Bakterien) übertragen, die im Phloem der Pflanzen leben und sich von Assimilaten (Stoffwechselprodukten) ernähren. Der Erreger besiedelt die Zellen der Leitbahnen, wobei die Nährstoffversorgung, der Wasser- und der Hormonhaushalt der befallenen Reben gestört wird.
Die Übertragung des Erregers der Goldgelben Vergilbung erfolgt hauptsächlich durch Scaphoideus titanus (Amerikanische Rebzikade). Die Art bildet eine Generation pro Jahr und überwintert als Ei in der Borke des ein- oder mehrjährigen Holzes. Der Flugzeitpunkt der Adulten dauert von Mitte Juli bis Anfang November. Während die Eier frei von Phytoplasmen sind, können alle beweglichen Stadien des Insektes über das Saugen an infizierten Pflanzen den Erreger aufnehmen und übertragen. Die Zikaden bleiben zeitlebens infektiös.
Weiters können auch Dictyophara europaea (Europäischer Laternenträger), Orientus ishidae (Orientzikade), Phlogotettix cyclops (Zyklopenzirpe), Oncopsis alni Erlenmaskenzikade), Lamprotettix nitidulus (Glanzzirpe) Allygus mixtus (Gemeine Baumzirpe) und Allygus modestus (Auenbaumzirpe) den Erreger der Goldgelben Vergilbung übertragen.
Wirtspflanzen
Hauptwirtspflanze des Erregers der Goldgelben Vergilbung ist Vitis sp (Rebe). Weiters wurde in folgenden Wirtspflanzen der Erreger der Goldgelben Vergilbung nachgewiesen: Ailanthus altissima (Götterbaum), Alnus sp. (Erlen), Clematis vitalba (Gewöhnliche Waldrebe), Corylus avellana (Haselnuss) und Salix sp. (Weide).
Symptome
Es ist nicht möglich, die Symptome der Schwarzholzkrankheit und der Goldgelben Vergilbung rein optisch voneinander zu unterscheiden deshalb ist eine Laboranalyse notwendig. Die Symptome zeigen sich an den Blättern, Trieben, Gescheinen sowie an den Beeren.
- Blätter: Die Blätter beginnen sich an den Blatträndern nach unten einzurollen und erhalten dadurch ein dreieckiges Aussehen. Bei den weißen Sorten färben sich die Blätter gelblich, bei den roten Sorten rötlich. Weiteres werden die Blätter brüchig, spröde und entwickeln beim Zerdrücken ein metallisch knisterndes Geräusch.
- Triebe: Kranke Triebe verholzen meist nicht oder nur unvollständig, bleiben bis in den Winter grün, gummiartig und weisen teilweise Zick-Zack Wuchs auf. Zudem wurden Wachstumsverzögerungen und Kümmerwuchs beobachtet. Weiters sind auf den Trieben sind schwarze, ölige Pusteln zu erkennen.
- Gescheine, Beeren: Die Gescheine sterben vielfach nach der Blüte ab. Sollten die Symptome erst im Spätsommer auftreten sind Trauben mit geschrumpften, unreifen und bitter schmeckenden Beeren zu finden. Aufgrund des geringen Mostgewichtes und der sehr hohen Säurewerte sind diese Trauben für die Weinbereitung ungeeignet.
Prävention und Bekämpfungsmaßnahmen
Das konsequente Roden befallener Rebstöcke samt dem Wurzelstock ist die wichtigste Maßnahme, um die Verbreitung der Goldgelben Vergilbung einzudämmen. Ein Rückschnitt der Reben bis zum Stamm oder oberhalb der Veredelungsstelle ist nicht ausreichend.
Das geschnittene Rebholz kann in der Anlage aufgemulcht bzw. zerkleinert werden.
Grundvoraussetzung ist die Verwendung von gesundem Pflanzmaterial und beim Nachpflanzen von Reben ist es sinnvoll Pflanzröhren zu verwenden.
Die Stockausschläge (Fußschabigen) sollten so früh wie möglich entfernt werden.
In Gebieten, wo sich die Goldgelbe Vergilbung bereits stark ausgebreitet hat, ist es wichtig, dass bei Neupflanzungen auch die Sortenanfälligkeit berücksichtigt wird.
Rebstöcke, die positiv auf den Erreger der Goldgelben Vergilbung getestet wurden, müssen umgehend samt dem Wurzelstock gerodet werden.
Für die Abgegrenzten Gebiete der Goldgelben Vergilbung im Gebiet des Landes Südtirol gelten folgenden Bestimmungen:
Befallszone
Definition: Jegliche Rebanlage in welcher der Erreger der Goldgelben Vergilbung mittels Laboranalyse nachgewiesen wurde. Diese kann auch mehrere Rebanlagen umfassen.
Maßnahmen:
- Regelmäßige Kontrollen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten aufgrund jeglichen Rechtstitels.
- Verpflichtende Rodung aller Pflanzen mit Symptomen der Vergilbungskrankheiten auch ohne vorheriger Laboranalyse.
- Obligatorische Bekämpfung der Vektoren.
- Jegliche Rebschultätigkeit ist untersagt.
Pufferzone
Definition: Mindestens 2,5 km breite Zone um jede Befallszone herum.
Maßnahmen:
- Obligatorische Bekämpfung der Vektoren.
- Der Pflanzenschutzdienst kann in dieser Zone weitere phytosanitäre Maßnahmen für die Bekämpfung vorschreiben.
Abgegrenztes Gebiet
Definition: Umfasst die Befalls- und Pufferzone.
Maßnahmen:
- Alle Maßnahmen die in der Befalls- und Pufferzone vorgesehen sind.
Gefährdetes Gebiet
Definition: Umfasst alle Rebflächen welche NICHT zu einem abgegrenzten Gebiet (Befalls- oder Pufferzone) gehören.
Maßnahmen:
- Der Pflanzenschutzdienst kann in dieser Zone weitere phytosanitäre Maßnahmen für die Bekämpfung vorschreiben.
Reben mit Symptomen der Goldgelben Vergilbung außerhalb der ausgewiesenen Befallszonen müssen umgehend dem Pflanzenschutzdienst oder der Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau gemeldet werden.
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, müssen alle aufgelassenen Rebanlagen im Gebiet des Landes Südtirol von den jeweiligen Eigentümern oder Verfügungsberechtigten aufgrund jeglichen Rechtstitels gerodet werden.
Wenn in einer Anlage mehr als 20% der Reben Symptome der Vergilbungskrankheiten der Rebe aufweisen, kann der Pflanzenschutzdienst in Abwägung des phytosanitären Risikos auch due Rodung der gesamten Anlage anordnen, ohne dass weitere Laboranalysen notwendig sind.
Verpflichtende Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) in Südtirol
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der Goldgelben Vergilbung in Südtirol und ihres Hauptüberträgers, hat der Pflanzenschutzdienst mit Dekret Nr. 9573 vom 06.06.2025 die verpflichtende Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für den integrierten und biologischen Weinbau im gesamten Südtiroler Weinbaugebiet angeordnet.
Gesetzliche Bestimmungen
Neben den gesetzlichen Vorgaben der EU und des Staates regeln folgende Dekrete des Verantwortlichen des Pflanzenschutzdienstes die Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol:
- Dekret des Verantwortlichen des Pflanzenschutzdienstes vom 22. Februar 2024, Nr. 2546, Phytosanitäre Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol
- Dekret des Verantwortlichen des Pflanzenschutzdienstes vom 27. März 2025, Nr. 5220 – Abgegrenzte Gebiete der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol
- Dekret des verantwortlichen des Pflanzenschutzdienstes vom 06. Juni 2025, Nr. 9573 - Maßnahmen zur Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorèe phytoplasma) im Gebiet des Landes Südtirol - Obligatorische Bekämpfung Scaphoideus titanus
Die Dekrete zu den Abgegrenzten Gebieten und der Obligatorischen Bekämpfung werden jährlich erneuert.
Weiterführende Informationen
Grapevine flavescence dorée phytoplasma - Eppo database (externer Link)
Merkblatt
Die Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine Flavescence dorèe phytoplasma)
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Letzte Aktualisierung: 06/06/2025




