Rechtstitelverlängerungen und Flächenänderungen 2026
Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischem Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2026 wieder gestellt werden können, müssen zuvor Rechtstitelverlängerungen durchgeführt (z.B. über Südtiroler Bauernbund, Coldiretti, usw.) und gemeinsam mit etwaigen Flächenänderungen gemeldet werden.
Zu beachten ist dabei die neue restriktivere Regelung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen und der Biomaßnahme des Nationalen Strategieplans 2023-2027. Im Laufe der 5 Verpflichtungsjahre können maximal 20% der Fläche reduziert werden.
Seit November 2025 können wieder Rechtstitelverlängerungen (Pacht-, Leihverträge, usw.), Flächeneintragungen bzw. Flächenänderungen in LAFIS bei den Dienststellen der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstwirtschaft durchgeführt werden:
- Grünlandbetriebe sowie Mischbetriebe mit Viehhaltung: bei der jeweils zuständigen Forststation
- Obstbaubetriebe: Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft
- Weinbaubetriebe: beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen, Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft
Wir ersuchen um Mitteilung der LAFIS-Änderungen sowie um Übermittlung der neuen Rechtstitel mittels E-Mail bzw. um telefonische Kontaktaufnahme (siehe Verzeichnis der Dienststellen mit den jeweiligen E-Mail-Adressen und Telefonnummern am Ende dieser Mitteilung).
Weiters ersuchen wir Sie um baldmögliche Mitteilung der durchzuführenden Änderungen und der neuen Rechtstitel, damit die Aktualisierung des LAFIS-Flächenbogens rechtzeitig durchgeführt werden kann.
Sofern sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, müssen auch keine Änderungen bei den genannten Ämtern durchgeführt werden.
Zu melden sind die folgenden Änderungen:
A. Änderung von Vertragsdaten (Pacht-, Leihverträge, usw.)
a) Abgelaufene Verträge:
Jeder Antragsteller muss die Erneuerung von abgelaufenen Verträgen rechtzeitig eintragen lassen. Werden abgelaufene Verträge NICHT verlängert, so muss dies ebenfalls bei den oben genannten Dienststellen gemeldet werden. Solange diese Eintragungen im LAFIS nicht durchgeführt sind, können keine Ansuchen für das Jahr 2026 gestellt werden.
Jeder Antragsteller kann anhand seines Flächenbogens die Gültigkeit der Vertragsdaten selbst kontrollieren.
b) Nachreichen von Registrierungsdaten:
Die Registrierungsdaten für Sammelregistrierungen (kumulativ registrierte Verträge), die innerhalb 28. Februar 2026 zu registrieren sind, müssen nach der erfolgten Registrierung sofort nachgereicht werden, ansonsten können diese Flächen für die Gesuchstellung nicht verwendet werden.
B. Reduzierung oder Erweiterung der Bewirtschaftungsfläche:
Sollte die Bewirtschaftungsfläche reduziert werden – z. B. durch einen Flächenverkauf oder weil eine Fläche nicht mehr bewirtschaftet wird (Auflassung der Bewirtschaftung, Verpachtung, Verbauung usw.) –, so muss dies gemeldet werden. Erweiterungen der Bewirtschaftungsfläche müssen ebenfalls gemeldet werden, z. B. Flächenzukauf, Pacht, Leihe, sowie Kulturartenänderungen.
C. Flächenänderungen Kulturart APFEL
Wird die Bewirtschaftungsfläche der Kulturart Apfel erhöht oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich bei der Mitgliedsgenossenschaft bzw. Versteigerung gemeldet werden, damit die entsprechenden Änderungen im Obstbaukataster registriert werden können.
D. Bio-Betriebe – Aktualisierung Bio-Meldung
Wird die Bewirtschaftungsfläche von Bio-Betrieben erweitert oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich dem Amt für Landmaschinen und biologische Produktion in Bozen, Brennerstraße 6, Tel. 0471/415122, gemeldet werden, damit die Bio-Meldungen entsprechend aktualisiert werden können.
E. Bio-Maßnahme: Flächenverfügbarkeit für die 5-Jahres-Verpflichtung
Wer in dieser Programmperiode um Bioprämie ansucht und die Gesamtfläche, die er im ersten Jahr angesucht hat, innerhalb der vier Folgejahre in Summe um mehr als 20% reduziert, muss für die betreffende Maßnahme die gesamten erhaltenen Prämien der Vorjahre zurückzahlen.
Bei mehrjährigen Kulturen (Obst und Weinbau, mit Ausnahme der Kulturart „Apfel“) sowie im Ackerbau können die Flächen (Katasterparzellen) nicht von Jahr zu Jahr ausgetauscht werden. D.h. für jene Katasterparzellen, für die im ersten Jahr angesucht wird, muss auch in den darauffolgenden fünf Jahre angesucht werden. Sie können nicht durch andere Katasterparzellen ersetzt werden.
Ab 2026 gilt diese Regelung auch für Wiesen, Weiden und Almflächen. Für Betriebe, die bereits seit drei Jahren an der Maßnahme teilnehmen, muss ab diesem Zeitpunkt ebenfalls mit denselben Katasterparzellen angesucht werden; ein Flächentausch ist nicht mehr möglich.
Die Flächenverfügbarkeit muss über das gesamte Kalenderjahr gewährleistet werden.
Werden neue Verträge abgeschlossen, müssen diese daher vor dem 31.12.2025 abgeschlossen und innerhalb 25.01.2026 ins LAFIS eingetragen sowie die Biomeldung gemacht werden.
Solange die genannten Eintragungen in LAFIS bzw. die Bio-Meldung nicht durchgeführt sind, kann für diese Flächen für das Jahr 2026 kein Ansuchen gestellt werden.
F. Fruchtfolge - neue Kulturarten Ackerfutterbau und Acker
Veränderungen in der Zusammensetzung zwischen Dauergrünland, Acker, Ackerfutterbau bzw. Obst- und Rebflächen sind bei den oben genannten Ämtern zu melden.
Die Kulturgattungen „Ackerfutterbau“ und „Acker“ müssen gemäß dem betrieblichen Anbauplan 2026 wie folgt unterteilt werden:
a) Ackerfutterbau: zu unterteilen in die Kulturarten Mais, Wechselwiese, Triticale, Luzerne oder Klee;
b) Acker: zu unterteilen in die jeweils angebauten Kulturarten, z.B. Weizen, Hafer, Erdbeere, Kräuterbau, Spargel, Salate, Radicchio, Kopfkohl, Blumenkohl, usw.
Sofern diese Kulturarten angebaut werden, muss dies bei den unten angeführten Kontaktstellen gemeldet werden. Der Anbauplan muss jedes Jahr aktualisiert werden.
Notwendige Dokumente:
- Gültige Vertragsunterlagen (Rechtstitel) bei Pacht, Leihe usw. inkl. eventueller Dokumente welche die erfolgte Registrierung der Verträge belegen,
- Ausweis,
- im Falle von Vertragsverlängerungen ist die Einzahlungsbestätigung allein nicht
ausreichend, es muss auch der betroffene Vertrag selbst vorgelegt werden (inkl. Registrierung, falls nötig).
Verzeichnis der Kontaktstellen
Rechtstitelverlängerungen, Flächeneintragungen und -änderungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 07/01/2026