Bestimmungen zur Alpung der Nutztiere
Seit Jahrhunderten werden Nutztiere auf Almen und Weiden in Südtirol und in den angrenzenden Regionen verbracht. Diese Tierverlegungen bergen die Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen. Die Vorschriften zur Alpung helfen dabei, den Viehbestand Südtirols vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.
Die Alpung ist in Bezug auf die Vorbeugung von Infektionskrankheiten der Tiere eine besondere Herausforderung. Oftmals kommen die gealpten Tiere mit Artgenossen aus anderen Stallungen in Kontakt oder mit Wildtieren oder Insekten, die als Krankheitsüberträger, genannt Vektoren, fungieren können.
Aus diesem Grund sind folgende Aspekte von großer Wichtigkeit:
- die Kennzeichnung der Tiere und die zeitgerechte Eintragung ihrer Verbringung,
- der Transport der Tiere unter Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen und mit dem vorgesehenen Begleitdokument,
- Impfung der Tiere, wo vorgesehen, und Einhaltung der sanitären Beschränkungen,
- Überwachung des Gesundheitszustands der Tiere sowohl während als auch nach der Alpung, um Symptome rasch zu erkennen.
Um die Gefahren für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, erlässt der Landesveterinärdirektor für die Provinz Bozen sanitäre Vorschriften für die Almsaison. Dabei berücksichtigt er die unterschiedlichen Rechtsrahmen in Südtirol und den angrenzenden Gebieten und vor allem die Dynamiken der epidemiologischen Situation.
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Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 21.04.2026 Nr. 4/2026
Alpung 2026 - Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 5578/2026 vom 08.04.2026
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Almliste 2026 (Stand 21. April)
Wegen der unterschiedlichen sanitären Status ist die Alpung von Nutztieren außerhalb von Südtirol besonders geregelt.
Die Almliste 2026 enthält die Liste der Almen in anderen italienischen Provinzen und ausländischen Gebieten mit Angabe der diesbezüglichen Anforderungen und Einschränkungen.
Weitere Informationen zur Alpungssaision 2026 finden Sie im Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes Nr. 4/2026.
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Dekret des Landesveterinärdirektors vom 08.04.2026 Nr. 5578/2026
Provinz Bozen: Sanitäre Vorschriften zur Alpung im Jahr 2026
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Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 04.04.2018 Nr. 7/2018
Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 26158 vom 20. Dezember 2017 „Herstellung und Verarbeitung von Rohmilch auf Almen der Autonomen Provinz Bozen“
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Anleitung für Almbetreiber zum Registrieren der Vollmacht in der BDN
Hier finden Sie die Anleitung, wie Sie als Almbetreiber im Portal https://www.vetinfo.it/ die Vollmacht für die Nationale Tierdatenbank BDN registrieren (Stand 13. April 2026).
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Anleitung zur Einsicht in das Almregister der BDN
Hier finden Sie die Anleitung, wie Sie als Almbetreiber im Portal https://www.vetinfo.it/ das Almregister einsehen können (Stand 13. April 2026).
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Anleitung zum Erstellen des Begleitdokuments für die Alpung in der BDN
Hier finden Sie die Anleitung, wie Sie als Almbetreiber im Portal https://www.vetinfo.it/ das Begleitdokument für die Alpung erstellen können (Stand 13. April 2026).
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Anleitung zum Eintragen der Rückkehr von der Alpung in der BDN
Hier finden Sie die Anleitung, wie Sie als Almbetreiber im Portal https://www.vetinfo.it/ die Rückkehr von der Alm eintragen können (Stand 13. April 2026).
DownloadWeiterführende Links
- Vetinfo, die Nationale Datenbank: https://www.vetinfo.it/
- Alpungsbesatz, Viehbesatz und Futterflächen berechnen: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/berechnung-flaechen-gve-alpungsbesatz-viehbesatz
- Ohrmarkensuche: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/ohrmarkensuche
- DIE ALM: Wo die Tiere zu Hause sind und der Mensch zu Gast ist: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/die-alm-wo-die-tiere-zu-hause-sind-und-der-mensch-zu-gast-ist
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Letzte Aktualisierung: 04/03/2026