Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 des ELR: angenommener Text und nachfolgende Änderungen / Jährliche Durchführungsberichte 2014-2022
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 - Genehmigter Programmtext
Die Abteilung 31 Landwirtschaft hat im April 2015 den überarbeiteten Entwurf für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für den Zeitraum 2014 - 2020 offiziell an die Europäische Kommission zur formellen Genehmigung übermittelt. Der vollständige Text des Programmentwurfes kann unter dem nachstehenden Link eingesehen werden. Das eingereichte Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 wurde mit Entscheidung Nr. C(2015) 3528 vom 26.05.2015 genehmigt.
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014 - 2020 - Genehmigtes Programm
- Beschluss der Landesregierung vom 16 Juni 2015 Nr. 727
- EX ANTE Evaluierung (nur auf italienisch)
- Strategische Umweltprüfung SUP (nur auf italienisch)
- Wirtschaftliche Rechtfertigung der Flächenprämien (nur auf italienisch)
Erste Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 4. Dezember 2015 wurde die erste Änderung des ELR 2014 - 2020 formell übermittelt. Diese wurde am 22.01.2016 von der EU Kommission genehmigt. Diese Änderungen und Ergänzungen wurden durch Beschluss der Landesregierung genehmigt.
Zweite Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 1. Juli 2016 wurde die zweite Änderung des ELR 2014 - 2020 formell an die EU-Kommission übermittelt und von dieser am 08.08.2016 mit Entscheidung Nr. C(2016) 5254 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 30.08.2016 Nr. 957 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Dritte Änderung des ELR 2014 - 2020 / Budgetkürzung zugunsten der Erdbebenregionen Italiens
Am 15. September 2017 wurde die dritte Änderung des ELR 2014 - 2020 formell an die EU - Kommission übermittelt und von dieser am 08. November 2017 mit Entscheidung Nr. C(2017) 7527 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschuss vom 21. November 2017, Nr. 1280 die Änderung zur Kenntnis genommen.
Ab dem 24. August 2016 ist das Gebiet rund um Mittelitalien von schweren Erbeben betroffen worden. Die Ereignisse haben nicht nur die zivile Bevölkerung, sondern auch die Landwirtschaft in ihre Knie gezwungen. Die betroffene Bevölkerung hat ein lobenswertes Verantwortungsbewusstsein gezeigt und versucht die Notlage zu bewältigen, derer sie sich stellen mussten.
Zur Stärkung der Programme für die ländliche Entwicklung der 4 von den seismischen Ereignissen betroffenen Regionen hat die Konferenz der Regionen und der autonomen Provinzen die solidarische Neuprogrammierung der ELER-Mittel 2014 - 2020 beschlossen und somit festgelegt, einen Teil der ELER-Mittel aus jedem einzelnen ELR, den betroffenen Erdbebenregionen zur Verfügung zu stellen.
Die vorgesehene Mittelkürzung beträgt 3,00 % der dem ELR-Programm zugewiesenen EU-Mittel für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (= Kürzung der EU-Mittel von 2.041.000,00 €, d.h. insgesamt eine Kürzung der öffentlichen Ausgaben im Ausmaß von 4.733.302,41 €).
Die Quote, welche den Erdbebenregionen zugewiesen wird, stammt aus Maßnahmen welche noch nicht aktiviert wurden und/oder deren Budgetkürzung keine Probleme für die Endbegünstigten der ELR-Maßnahmen mit sich bringt.
Vierte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 07. Dezember 2017 wurde die vierte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 09. Februar 2018 mit Entscheidung Nr. C(2018) 936 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss mit 27. Februar 2018, Nr. 176 die Änderung zur Kenntnis genommen.
Fünfte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 16. März 2018 wurde die fünfte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 08. Mai 2018 mit Entscheidung Nr. C(2018) 3068 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 19. Juni 2018, Nr. 605 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Sechste Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 29. März 2019 wurde die sechste Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 14. Mai 2019 mit Entscheidung Nr. C(2019) 3772 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2019, Nr. 1122 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Siebte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 18. Oktober 2019 wurde die siebte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 28. November 2019 mit Entscheidung Nr. C(2019) 8742 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 09. Juli 2019, Nr. 579 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Achte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 30. März 2020 wurde die achte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 14. Mai 2020 mit Entscheidung Nr. C(2020) 3310 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 09. Juni 2020, Nr. 382 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Neunte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 21. Juni 2021 wurde die neunte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 01. September 2021 mit Entscheidung Nr. C(2021) 6557 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. September 2021, Nr. 801 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Zehnte Änderung des ELR 2014 - 2020
Am 18. November 2021 wurde die zehnte Änderung des ELR 2014 - 2020 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 11. Januar 2022 mit Entscheidung Nr. C(2022) 244 genehmigt. Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 08. Februar 2022, Nr. 96 die Änderungen zur Kenntnis genommen.
Elfte Änderung des ELR 2014 - 2022
Am 23. Juni 2022 wurde die elfte Änderung des ELR 2014 - 2022 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 18. Juli 2022 mit Entscheidung Nr. C(2022) 5586 genehmigt. Der Abteilungsdirektor hat mit Dekret vom 03. August 2022, Nr. 13263 die Änderungen genehmigt.
Zwölfte Änderung des ELR 2014 - 2022
Am 5. April 2023 wurde die zwölfte Änderung des ELR 2014 - 2022 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 11. Mai 2023 mit Entscheidung Nr. C(2023) 3278 genehmigt. Der Abteilungsdirektor hat mit Dekret vom 18. Mai 2023, Nr. 9177/2023 die Änderungen genehmigt.
Dreizehnte Änderung des ELR 2014 - 2022
Am 8. Jänner 2024 wurde die dreizehnte Änderung des ELR 2014 - 2022 an die EU Kommission übermittelt und von dieser am 26. Februar 2024 mit Entscheidung Nr. C(2024) 1371 final genehmigt. Der Abteilungsdirektor hat mit Dekret vom 11. März 2024, Nr. 3650/2024 die Änderungen genehmigt.
Jährlicher Durchführungsbericht
- Jahresbericht zur Umsetzung 2014 - 2015 (nur in italienischer Sprache)
- Zusammenfassender Jahresbericht zur Umsetzung 2014 - 2015 (nur in italienischer Sprache)
- Jährlicher Durchführungsbericht 2016 (nur in italienischer Sprache)
- Zusammenfassung des jährlichen Durchführungsbericht 2016 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2017 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2017 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2018 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2018 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2019 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2019 (nur in italienischer Sprache)
- Zusammenfassung für den Bürger RAA 2019 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2020 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2020 (nur in italienischer Sprache)
- Zusammenfassung für den Bürger RAA 2020 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2021 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2021 (nur in italienischer Sprache)
- Jahresbericht zur Umsetzung 2022 (nur in italienischer Sprache)
- Anhang zum Jahresbericht 2022 (nur in italienischer Sprache)
- Zusammenfassung des Jahresbericht zur Umsetzung 2022 für den Bürger (nur in italienischer Sprache)
Veröffentlichung des Programmentwurfes
Bekanntmachung für die Mitglieder des Partenariats
Wie von den Bestimmungen zur Funktionsweise des Partenariats der Europäischen Kommission vorgesehen, wird auf der Internetseite der Abteilung Landwirtschaft http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/ der Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ELR 2014 - 2020 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine verbesserte und vervollständigte Version der Strategie, der Maßnahmeninhalte und der allgemeinen Informationen zur Umsetzung des Programms gegenüber den Texten die beim 2. Partnerschaftstreffen im Juni 2013 veröffentlicht wurden.
In Ausarbeitung befinden sich weiters die Exante-Bewertung und der Umweltbericht, die dem Programmentwurf als Anlagen hinzugefügt werden, sobald die zur Verfügung stehen. Der konsolidierte Programmentwurf wird dann beim 3. Partnerschaftstreffen, das voraussichtlich gegen Ende Jänner 2014 stattfindet, vorgestellt.
Positionspapier des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz
Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission
- Verordnungsvorschlag Änderung 1234 Betriebsprämien
- Verordnungsvorschlag Direktzahlungen 625
- Verordnungsvorschlag Finanzierung Verwaltung GAP 628
- Verordnungsvorschlag Gemeinsame Bestimmungen Fonds COM 496
- Verordnungsvorschlag gemeinsame Marktorganisation 626
- Verordnungsvorschlag ländliche Entwicklung 627
Folgenabschätzung für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU
Länderspezifisches "Position Paper" der Europäischen Kommission
Entwurf zum Partnerschaftsabkommen für den Programmzeitraum 2014 - 2020
Leitdokument zur Erarbeitung des Partnerschaftsabkommens - Ministero dello Sviluppo Economico (MISE)
Strategische Umweltprüfung - Veröffentlichung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum ELR und des diesbezüglichen Umweltberichtes gemeinsam mit der nichttechnischen Zusammenfassung
Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Programmierung der ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2014 – 2020
Im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates und des Landesgesetzes Nr. Nr. 2 vom 5. April 2007 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme wird bekannt gegeben, dass der Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014 – 2020 und der diesbezügliche Umweltbericht im Bürgernetz auf der Internetseite der Abteilung Landwirtschaft http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/ ab dem 20. Dezember 2013 veröffentlicht werden und bei der Abteilung Landwirtschaft, Brennerstraße 6, 39100 Bozen in Papierform aufliegen.
Diese Unterlagen werden für die Dauer von 30 Tagen ab dem oben genannten Datum zum Zwecke der öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt. Innerhalb der vorgenannten Frist kann jeder Interessierte in die Dokumentation Einsicht nehmen und schriftliche Stellungnahmen dazu bei der Landesverwaltung einreichen.