Pflanzenschädlinge
Zu den Pflanzenschädlingen zählen Insekten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und andere Organismen. In der EU- Pflanzengesundheitsverordnung 2016/2031 wurden zwei Kategorien von geregelten Schädlingen definiert: Quarantäneschädlinge und Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge.
Quarantäneschädlinge
Quarantäneschädlinge treten in der EU nicht auf bzw. nur in einem begrenzten Gebiet oder sporadisch. Sie haben aber das Potenzial zur Ansiedlung und Ausbreitung in der EU und es ist zu erwarten, dass sie zu großen wirtschaftlichen Schäden führen.
Für das Gebiet der EU besonders relevante Quarantäneschädlinge wurden als „Unionsquarantäneschädlinge“ eingestuft. Derzeit sind jene 20 Unionsquarantäneschädlinge als „Prioritäre Schädlinge“ eingestuft, von denen die schwerwiegendsten wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Schäden im Falle einer Etablierung erwartet werden.
Meldepflicht
Der Fund oder der Verdacht des Auftretens eines Quarantäneschädlings muss unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden: Tel. +39 0471 41 51 40 oder E-Mail: fitobz@provinz.bz.it
Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQP’s)
Als unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge bezeichnet man gefährliche Schädlinge, die in der EU bereits verbreitet auftreten und die hauptsächlich durch bestimmtes Pflanzmaterial übertragen werden. Das Auftreten dieser Schädlinge hat nicht hinnehmbare wirtschaftliche Folgen. Daher ist die Einfuhr in die EU und das Verbringen innerhalb der EU der RNQP‘s an bestimmtem Saat- und Pflanzgut verboten.
Weitere Informationen zu den Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQP’s) finden Sie unter „EU- Pflanzengesundheitssystem“.
Andere Schädlinge von wirtschaftlicher Bedeutung in Südtirol
Es handelt sich um Schädlinge, die in Südtirol regelmäßig auftreten und die vor allem in der Landwirtschaft Schäden anrichten. Diese Schädlinge unterliegen keiner Meldepflicht.
Übersicht der Pflanzenschädlinge
Quarantäneschädlinge
- Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)
- Zitrusbockkäfer (Anoplophora chinensis)
- Der asiatische Moschusbockkäfer (Aromia bungii)
- Goldgelbe Vergilbung der Rebe (Grapevine Flavescence dorèe phytoplasma)
- Das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa)
- Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globodera pallida)
- Der Japankäfer (Popillia Japonica)
MELDEPFLICHT! Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens eines Quarantäneschädlings muss unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.
Tel. +39 0471 41 51 40 oder E-Mail: fitobz@provinz.bz.it
Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQP’s)
- Der Feuerbrand (Erwinia amylovora)
- Die Apfeltriebsucht (Besenwuchs) - (Apple proliferation phytoplasma)
- Bakterienbrand bei Kiwi (Pseudomonas syringae pv. actinidiae)
- Phytophtora ramorum
- Sharkakrankheit (Plum PoxVirus) und Steinobstvergilbung (European stone fruit yellows - ESFY)
Weitere Informationen zu den Unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQP’s) sind unter „EU- Pflanzengesundheitssystem“ zu finden.
Andere Schädlinge von wirtschaftlicher Bedeutung in Südtirol
Es handelt sich um Schädlinge, die in Südtirol bereits festgestellt wurden und die vor allem in der Landwirtschaft Schäden anrichten. Diese Schädlinge unterliegen keiner Meldepflicht.
- Die Marmorierte Baumwanze (Halyomorpha halys)
- Die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
- Die Kastaniengallwespe (Dryocosmus kuriphilus)
- Die Walnussfruchtfliege (Rhagolestis completa)
- Der Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera)