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Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT)

Rind © PixelBandit on Pixabay
Rind © PixelBandit on Pixabay

Die Blauzungenkrankheit stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Beschreibung der Krankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Sie wird von Stechmücken übertragen (Vektoren).

Die Erkrankung zeigt sich nach einer Inkubationszeit von 4-8 Tagen anfangs durch hohes Fieber.
Die anschließenden Symptome hängen vom Serotyp des Blauzungenvirus ab. Typisch sind Schwellungen im Kopfbereich und an den Extremitäten, auch schaumiger Speichelfluss, seröser bis eitriger Nasenausfluss und Atembeschwerden treten häufig auf.
Eine bläuliche Verfärbung (Zyanose) im Maulbereich und an der Zunge ist möglich. Daher kommt auch der Name Blauzungenkrankheit.

Bei Schafen verläuft die Krankheit meist sehr schwer oder tödlich, bei Rindern und Ziegen zeigt die Infektion in der Regel einen milderen Verlauf.

Verbreitung und Ansteckung

Das Blauzungenvirus kommt auf allen Kontinenten vor. In Europa breiteten sich unterschiedliche Serotypen nach der Jahrtausendwende aus.

Das Virus wird von Gnitzen, kleinen Stechmücken der Gattung Culicoides, übertragen. Diese Gnitzen treten in Mitteleuropa von Juni bis Ende November auf.

Vorbeugung

Der Landestierärztliche Dienst appelliert an die Tierhalterinnen und Tierhalter, sich strikt an die sanitären Vorgaben (Impfung, Blutuntersuchung, Insektenschutz) für die Einfuhr aus infizierten Gebieten zu halten. Außerdem spricht er die Empfehlung aus, Tierverbringungen aus infizierten Gebieten nach Möglichkeit zu unterlassen.
Der Landestierärztliche Dienst rät ebenfalls, Wiederkäuer von Tieransammlungen in infizierten Gebieten, wie Messen oder Ausstellungen, fernzuhalten.

Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle der eigenen Betriebstierärztin/dem eigenen Betriebstierarzt oder dem Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs melden.
Besonders sorgfältig sind die Wiederkäuer zu beobachten, welche aus Gebieten mit aktuellen Fällen von Blauzungenkrankheit eingeführt oder nach der Alpung zurückgeholt werden.

Weiterführende Links

Downloads

Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 10.10.2025 Nr. 7/2025
Rundschreiben, Landestierärztlicher Dienst

Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 10.10.2025 Nr. 7/2025

Bluetongue: Verlust des Status “frei von Krankheit” für das Gebiet der Provinz Bozen

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Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 24.10.2024 Nr. 12/2024
Rundschreiben, Landestierärztlicher Dienst

Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 24.10.2024 Nr. 12/2024

Bluetongue: BTV3 und BTV4 in der Provinz Trient und BTV4 in der Region Venetien

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Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 25.09.2024 Nr. 11/2024
Rundschreiben, Landestierärztlicher Dienst

Rundschreiben des Landestierärztlichen Dienstes vom 25.09.2024 Nr. 11/2024

Bluetongue – Gegenwärtige Lage

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Dekret des Landesveterinärdirektors vom 23.03.2020 Nr. 4903/2020
Dekrete, Landestierärztlicher Dienst

Dekret des Landesveterinärdirektors vom 23.03.2020 Nr. 4903/2020

Vorbeugung gegen die Blue Tongue in der Provinz Bozen

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Letzte Aktualisierung: 24/10/2025