Staatlicher Aufbau- und Resilienz-Plan (PNRR) – Mission 2 Komponente 1 (M2C1), Investition 2.3 “Innovation und Mechanisierung im Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor
Gewährung von Beihilfen zur Modernisierung der landwirtschaftlichen Maschinen zur Einführung von Technologien der Präzisionslandwirtschaft
Beschreibung
Begünstigte:
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), auch in Form von Zusammenschlüssen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind.
- Landwirtschaftliche Dienstleister
Gefördert werden (siehe Artikel 7 der Bekanntmachung):
a) Investitionen in Maschinen und Geräte für die Präzisionslandwirtschaft. Also landwirtschaftlich genutzte Maschinen, Anbau oder Hilfsgeräte, die innovative Ausstattungsmerkmale aufweisen, wie ISOBUS-Kompatibilität, Fernwartungssysteme oder automatische Leitsysteme. Dazu gehören auch Präzisionsmaschinen zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und die Optimierung des Düngemitteleinsatzes sowie innovative Technologien im Tierhaltungssektor.
b) Investitionen in den Ersatz von Traktoren durch elektrisch oder mit Biomethan angetriebene Modelle, bei gleichzeitiger Verschrottung eines alten Traktors.
c) Investitionen in innovative Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme.
Art der Beihilfe:
Die Beihilfe wird in Form eines Kapitalbeitrags gewährt. Der anwendbare Beihilfesatz beträgt 65% der zulässigen Investitionskosten. Im Falle von Junglandwirten erhöht sich der Beihilfesatz auf 80%.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 Euro (ohne MwSt.).
Die maximal anerkannten Investitionskosten betragen 35.000 Euro, nur beim Kauf eines elektrischen oder mit Biomethan betriebenen Traktors liegen diese bei 70.000 Euro (siehe Artikel 10 der Bekanntmachung).
Zugangsvoraussetzungen
Die Anspruchsberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Beihilfeantrags folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) sie haben eine MwSt.-Nummer und sind im Handelsregister der Industrie-, Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer (CCIAA) eingetragen;
b) sie sind Inhaber eines genehmigten und aktualisierten Betriebsbogens gemäß Art. 43 des Gesetzesdekrets Nr. 76 von 2020;
c) die landwirtschaftlichen Unternehmen und ihre Genossenschaften und Verbände sind aktive Landwirte im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 2013/1307;
d) es handelt sich um Betriebe, die sich nicht in Schwierigkeiten befinden, wie in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 definiert;
e) sind nicht Gegenstand einer ausstehenden Rückzahlungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der EU-Kommission, mit der eine Beihilfe für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde;
f) es liegen „keine schweren Straftaten zum Nachteil des Staates und der Europäischen Union“ vor (Kodex der öffentlichen Verträge – GvD. vom 31. März 2023, Nr. 36);
Von den Beihilfen ausgeschlossen sind:
a) die großen Unternehmen;
b) die Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit der gewährten Beihilfen und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind;
c) Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Punkt (59) der Verordnung (EU) 2022/2472;
Fälligkeiten
Die vollständig ausgefüllten Förderanträge mitsamt den erforderlichen Anlagen (lt. Artikel 17 der Bekanntmachung) müssen im Zeitraum vom 01.02.2024 bis 31.05.2024 ausschließlich über das Internet-Portal „SIAN“ (www.sian.it ) eingereicht werden.
Die vollständig ausgefüllten Anträge um Auszahlung der Beihilfe mitsamt den erforderlichen Anlagen (lt. Artikel 21 der Bekanntmachung) müssen bis zum 31.12.2025 ausschließlich über das Internet-Portal „SIAN“ (www.sian.it ) eingereicht werden.
Dokumente
Beschluss der Landesregierung Nr. 1188 vom 29. Dezember 2023
Kontakte
Rudolf Schmid Tel. 0471 415124 rudolf.schmid@provinz.bz.it
Martin Stuppner Tel. 0417 415185 martin.stuppner@provinz.bz.it
Weitere Informationen
Zweckbestimmung und Veräußerungsverbot
Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller, die Zweckbestimmung ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten.
Bewertungsverfahren
Die Anträge werden anhand eines Kriterienkatalogs bewertet, die in der Anlage F) der Bekanntmachung aufgeführt sind.
Für die Punktevergabe zählt der ATECO -Code der vorwiegenden Tätigkeit.
Im Falle des Ankaufs mehrerer förderfähiger Maschinen werden die Punkte nicht summiert, sondern für die Bewertung wird die Maschine mit der höheren Punktezahl berücksichtigt.
Dokumente
Zahlungsantrag
Hinweise für die Einreichung der Zahlungsanträge
Hinweise für die Erstellung des technischen Berichts EX POST
Eigenerklärung des qualifizierten Technikers - Datenblatt A
Aufkleber zum Anbringen auf Maschinen und Geräte
Erforderliche Angaben auf Ausgaben,- Kauf- und Zahlungsnachweisen
Modalitäten der Ausgabenabrechnung
Dekrete
Dekret 16046 vom 25.09.2024 - Genehmigung der Rangliste im Rahmen der PNRR
Dekret 20588 vom 15.11.2024 - Genehmigung der Beihilfen
Beschlüsse
Formulare und Anlagen
Anlage A - Checkliste zur Prüfung der Einhaltung des DNSH-Prinzips
Anlage B - Allgemeiner Bericht
Anlage C - Erklärung über das Fehlen einer Doppelfinanzierung
Anlage D - Erklärung über Fehlen eines Interessenskonflikts
Anlage E - Vorlage Erkärung zur Einhaltung der Grundsätze für PNRR Massnahmen
Anlage G - Vorlage Verpflichtungserklärung
Anlage H - Informationsblatt zur Datenverarbeitung
Eigenerklärung des qualifizierten Technikers_Ex Ante
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Letzte Aktualisierung: 24/03/2026