Umstellungszeitraum
Als Beginn des Umstellungszeitraums von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf den ökologischen/biologischen Landbau gilt jenes Datum, mit welchem der Unternehmer den Beginn der ökologischen/biologischen Tätigkeit über das SIB (Biologisches Informationssystem) gemeldet hat.