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Umstellungszeitraum

Als Beginn des Umstellungszeitraums von landwirtschaftlich genutzten Flächen auf den ökologischen/biologischen Landbau gilt jenes Datum, mit welchem der Unternehmer den Beginn der ökologischen/biologischen Tätigkeit über das SIB (Biologisches Informationssystem) gemeldet hat.

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