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Datenbanken und Ausnahmegenehmigung

In einen Bio-Betrieb dürfen ausschließlich ökologische/biologische Tiere eingestellt werden, ökologisches/biologisches vegetatives Vermehrungsmaterial und ökologisches/biologisches Bienenwachs verwendet werden.  Der Ökounternehmer, der Tiere in den Betrieb einstellen möchte, bzw. vegetatives Vermehrungsmaterial oder Bienenwachs verwenden möchte, überprüft die entsprechende Verfügbarkeit in ökologischer/biologischer Qualität auf den dafür vorgesehenen Datenbanken.

Datenbank für ökologisches/biologisches Bienenwachs

In einem Bio-Betrieb darf ausschließlich ökologisches/biologisches Bienenwachs verwendet werden. Der Ökounternehmer, der Bienenwachs verwenden möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischem/biologischem Bienenwachs in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite: www.bioland.de/erzeuger/warenboerse. Das in Südtirol angebotene Bienenwachs ist unter der Bezeichnung „I-39“ und im Folgenden unter „Angebote“ zu finden. Nur wenn kein ökologisches/biologisches Bienenwachs zur Verfügung steht, kann konventionelles Bienenwachs verwendet werden.

Wie erhalte ich eine Genehmigung zur Verwendung von konventionellem Bienenwachs?

Das Ökounternehmen, das Bienenwachs verwenden möchte, überprüft die Verfügbarkeit von ökologischem/biologischem Bienenwachs auf der Internetseite: www.bioland.de/erzeuger/warenboerse. Das in Südtirol angebotene Bienenwachs ist unter der Bezeichnung „I-39“ und im Folgenden unter „Angebote“ zu finden. Wenn dabei festgestellt wird, dass kein ökologisches/biologisches Bienenwachs verfügbar ist, druckt sich der Ökounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Mit diesem Nichtverfügbarkeitsnachweis ist es in der Folge gestattet, konventionelles Bienenwachs zu verwenden. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.

Anbieter von ökologischem/biologischem Bienenwachs

Ein Unternehmen, welches ökologisches/biologisches Bienenwachs in den Verkehr bringen möchte, kann seine Verfügbarkeit dem Bioland Verband Südtirol mitteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt elektronisch mittels E-Mail an die Adresse info@bioland-suedtirol.it oder mittels Fax +39 0471 19 64 119.

Die Anbieter müssen bei der Mitteilung der Verfügbarkeit folgende Daten liefern:

  1. Anschrift und Telefonnummer;
  2. Name der Kontrollstelle und Codenummer des Unternehmers, welche von der Kontrollstelle zugewiesen worden ist.

Die Anbieter müssen ihre Daten betreffend der Verfügbarkeit von Bienenwachs laufend aktualisieren. Verstreicht ein Zeitraum von sechs Wochen ab der letzten Aktualisierung, werden die Angaben des betreffenden Anbieters aus der Datenbank gestrichen. Die Nichtverfügbarkeit von Bienenwachs muss vom Anbieter umgehend dem Bioland Verband Südtirol mitgeteilt werden.

Allgemeinverfügung Vitamine A, D und E

Im Sinne von Artikel 22 und gemäß Anhang VI, Absatz 1.1, Buchstabe a), dritter Bindestrich der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 genehmigt die Abteilung Ladwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen, wie von Artikel 4, Punkt 3) des Ministerialdekrets Nr. 3286/2016 vorgesehen, die Verwendung von Futtermitteln, die mit  folgenden synthetisch gewonnenen Vitaminen A, D und E, die mit aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen gewonnenen Vitaminen identisch sind, angereichert sind:

• Vitamin A: Retinylacetat (3a672a), Retinylpalmitat (3a672b), Retinylpropionat (3a672c)
• Vitamin D: Cholecalciferol (E 671)
• Vitamin E: all-rac-u-Tocopherylacetat (3a700)

 Dekret des Amtsdirektors

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Letzte Aktualisierung: 27/02/2026