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Änderungen der Erzeugervorschrift der Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „SÜDTIROLER DOC“

Am 15.Juli 2019 hat das Konsortium Südtiroler Wein einen Abänderungsantrag für die Erzeugervorschrift der Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „SÜDTIROLER DOC“ beim Amt für Obst- und Weinbau eingereicht.

Im Zuge dieser Übermittlung wurden unten stehende Dokumente übermittelt:

Folgender Brief mit den Beanstandungen seitens des Amtes für Obst- und Weinbau  ist am 11.10.2019 übermittelt worden:

Am 23.12.2019 ist folgende Antwort mit den Anlagen vonseiten des Konsortiums Südtirol Wein an die Autonome Provinz Bozen übermittelt worden

Antwort auf das Schreiben des Konsortium Südtirol Wein bezüglich der Änderungen der Erzeugervorschriften vom 23.12.2019

Am 05.02.2020 hat das Konsortium Südtirol Wein folgende Ergänzungen geschickt:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 12.02.2020 sind an das Ministerium folgende Dokumente zur weiteren Beurteilung geschickt worden:

Am 05.07.2022 hat das Ministerium folgendes Schreiben mit der Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten an das Konsortium Südtirol Wein und ans Amt für Obst- und Weinbau übermittelt:

Am 07.07.2022 wurde folgendes Schreiben mit den Anlagen an das Konsortium Südtirol Wein weitergeleitet:

Am 07.07.2022 wurde folgendes Schreiben mit den Anlagen an das Konsortium Südtirol Wein weitergeleitet:

Am 07.07.2022 ist von der Handelskammer Bozen folgende Bestätigung über die Vertretungsmehrheit eingegangen:

Am 21.10.2022 hat das Konsortium Südtirol Wein folgende Unterlagen dem Amt für Obst -und Weinbau geschickt:

Am 26.10.2022 hat das Konsortium Südtirol Wein folgende Unterlagen dem Amt für Obst -und Weinbau geschickt:

Am 27.10.2022 hat das Amt für Obst -und Weinbau folgende Unterlagen dem Landwirtschafts-Ministerium zur weiteren Beurteilung weitergeleitet:

Am 14.11.2022 hat das Ministerium folgendes Schreiben an das Konsortium Südtirol Wein geschickt:

Am 12.12.2022 hat das Konsortium Südtirol Wein folgende Unterlagen an die zuständigen Stellen des Ministeriums geschickt:

Das Ministerium hat folgende Dokumente im Amtsblatt vom 22. April 2023 veröffentlicht:

Am 28.11.2023 hat das Konsortium Südtirol Wein den Antrag auf Veröffentlichung der Aussetzung der Erzeugervorschrift und der korrekten Formulierung des Artikel 5.1 ans Ministerium geschickt

Am 01.12.2023 hat das Ministerium folgendes Dokument an das Amtsblatt der Republik Italien geschickt, mit der Aufforderung, es ebenso im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol zu veröffentlichen:

Am 07.12.2023 erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region.

Am 13.02.2024 ist im Auftrag der Kellerei „Elena Walch Srl“ ein Antrag zur Handlung in Selbstverteidigung übermittelt worden.

Am 26.03.2024 hat das Ministerium folgendes Dokument an das Konsortium Südtirol Wein geschickt:

Als Antwort auf das Schreiben des Ministeriums vom 26. März 2024 hat das Konsortium Südtirol Wein folgendes Schreiben am 24. April übermittelt:

Am 29. April 2024 hat der RA Zanchetta im Auftrag von der Kellerei Elena Walch folgende Anmerkungen zum Antwortschreiben des KSW vom 24. April geschickt:

Am 31.05.2024 hat der RA Zanchetta im Auftrag von der Kellerei Elena Walch folgendes Dokument an das Konsortium Südtirol Wein geschickt:

Am 31.05.2024 hat das Konsortium Südtirol Wein folgendes Antwortschreiben mit der Stellungnahme der UIV zur Etikettierung von als Marken registrierten Kellereibezeichnungen und den Lagen an das Ministerium geschickt:

Am 30.Juli hat das Ministerium folgende Ergänzung zum Vorschlag der Erzeugervorschrift im Amtsblatt der italienischen Republik veröffentlichen lassen:

Am 01. Oktober 2024 hat das Ministerium folgendes Schreiben an das Konsortium Südtirol Wein geschickt:

Am 2. Oktober 2024 hat das Konsortium Südtirol Wein auf das Schreiben des Ministeriums mit folgender PEC und den dazugehörenden Anlagen geantwortet:

Das Amt für Obst- und Weinbau hat am 2. Oktober 2024 folgende PEC an das Ministerium geschickt:

Am 17.Oktober ist das Dekret zur Standardänderung  der Erzeugervorschriften DOC Südtirol im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden

Am 17. März ist im Amtsblatt der EU die Genehmigung der ordentlichen Änderung der Erzeugervorschrift DOC Südtiroler erfolgt.

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Letzte Aktualisierung: 31/03/2025