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Konditionalität

Die Konditionalität ist das Regelwerk für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs. Diese Regeln betreffen die Bereiche: „Klima und Umwelt“, „öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit“ und „Tierschutz“. Dazu gehören die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB), der gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand (GLÖZ) und die Mindestanforderungen an Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Tierschutz. Verstöße gegen die Konditionalität-Vorschriften führen je nach Schweregrad zu einer Kürzung oder Streichung der EU-Beiträge. Auf europäischer Ebene ist die Verordnung (EU) 2021/2115 (Art. 12, Art. 13 und Anhang III) die Referenzgesetzgebung. Italien hat die Vorschriften zur Konditionalität mit dem Dekret des MASAF Nr. 147385 vom 9. März 2023 „Regelung des Konditionalitätssystems und der Mindestanforderungen für die Verwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und das Tierwohl im Sinne der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 und Festlegung der Frist für die Einreichung von Anträgen auf ländliche Entwicklungshilfe“ umgesetzt. Die Umsetzungsbeschlüsse der Autonomen Provinz Bozen zur Konditionalität sind unten veröffentlicht.

Darüber hinaus wurde mit dem neuen Programmplanungszeitraum 2023–2027 eine soziale Konditionalität eingeführt, um die Einhaltung der Sozialvorschriften und des Arbeitsrechts der einzelnen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Auf europäischer Ebene ist die Referenzgesetzgebung die Verordnung (EU) 2021/2115 (Art. 14 und Anhang 4). Italien hat die Vorschriften zur sozialen Konditionalität mit dem interministeriellen Dekret des Innenministeriums, des Arbeits- und Sozialministeriums und des Gesundheitsministeriums Nr. 0664304 vom 28. Dezember 2022 umgesetzt.

Beschluss 2020

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 490 vom 07.07.2020 wurden die auf territorialer Ebene anzuwendenden, anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) für die Kampagne 2020 festgelegt.

Beschluss 2022

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 133 vom 22.02.2022 wurden die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) für die Kampagne 2021 und 2022 wieder dieselben von der Kampagne 2020 bestätigt.

Konditionalität 2023

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 580 vom 04.07.2023 wurden die auf territorialer Ebene anzuwendenden, anderweitigen Verpflichtungen (Konditionalität) für die Kampagne 2023 festgelegt. 

Konditionalität 2025

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 17 vom 14.01.2025 wurden die auf territorialer Ebene anzuwendenden, anderweitigen Verpflichtungen (Konditionalität) für die Kampagne 2025 festgelegt.

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