Rechtstitelverlängerungen und Flächenänderungen 2025
Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischem Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2025 wieder gestellt werden können, .....
Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischem Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2025 wieder gestellt werden können, müssen zuvor Rechtstitelverlängerungen durchgeführt (z.B. über Südtiroler Bauernbund, Coldiretti, usw.) und gemeinsam mit etwaigen Flächenänderungen gemeldet werden.
Zu beachten ist dabei die neue restriktivere Regelung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen und der Biomaßnahme des Nationalen Strategieplans 2023-2027. Im Laufe der 5 Verpflichtungsjahre können maximal 20% der Fläche reduziert werden. Bei der Biomaßnahme dürfen im Bereich Ackerbau und mehrjährige Kulturen zudem die Parzellen nicht ausgetauscht werden.
Seit September 2024 können wieder Rechtstitelverlängerungen (Pacht-, Leihverträge, usw.), Flächeneintragungen bzw. Flächenänderungen in LAFIS bei den Dienststellen der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstwirtschaft durchgeführt werden:
- Grünlandbetriebe sowie Mischbetriebe mit Viehhaltung: bei der jeweils zuständigen Forststation
- Obstbaubetriebe: Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft
- Weinbaubetriebe: beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen, Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft
Wir ersuchen um Mitteilung der LAFIS-Änderungen sowie um Übermittlung der neuen Rechtstitel per E-Mail bzw. um telefonische Kontaktaufnahme (siehe Verzeichnis der Dienststellen mit den jeweiligen E-Mail-Adressen und Telefonnummern am Ende dieser Mitteilung).
Weiters ersuchen wir Sie um baldmögliche Mitteilung der durchzuführenden Änderungen und der neuen Rechtstitel, damit die Aktualisierung des LAFIS-Flächenbogens rechtzeitig durchgeführt werden kann.
Sofern sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, müssen auch keine Änderungen bei den genannten Ämtern durchgeführt werden.
Zu melden sind die folgenden Änderungen:
A. Änderung von Vertragsdaten (Pacht-, Leihverträge, usw.)
a) Abgelaufene Verträge:
Jeder Antragsteller muss die Erneuerung von abgelaufenen Verträgen rechtzeitig eintragen lassen. Werden abgelaufene Verträge NICHT verlängert, so muss dies ebenfalls bei den oben genannten Dienststellen gemeldet werden. Solange diese Eintragungen im LAFIS nicht durchgeführt sind, können keine Ansuchen für das Jahr 2025 gestellt werden.
Jeder Antragsteller kann anhand seines Flächenbogens die Gültigkeit der Vertragsdaten selbst kontrollieren.
b) Nachreichen von Registrierungsdaten:
Die Registrierungsdaten für Sammelregistrierungen (kumulativ registrierte Verträge), die innerhalb 28. Februar 2025 zu registrieren sind, müssen nach der erfolgten Registrierung sofort nachgereicht werden, ansonsten können diese Flächen für die Gesuchstellung nicht verwendet werden.
B. Reduzierung oder Erweiterung der Bewirtschaftungsfläche:
Sollte die Bewirtschaftungsfläche reduziert werden – z. B. durch einen Flächenverkauf oder weil eine Fläche nicht mehr bewirtschaftet wird (Auflassung der Bewirtschaftung, Verpachtung usw.) –, so muss dies gemeldet werden. Erweiterungen der Bewirtschaftungsfläche müssen ebenfalls gemeldet werden, z. B. Flächenzukauf, Pacht, Leihe, sowie Kulturartenänderungen.
C. Flächenänderungen Kulturart APFEL
Wird die Bewirtschaftungsfläche der Kulturart Apfel erhöht oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich bei der Mitgliedsgenossenschaft bzw. Versteigerung gemeldet werden, damit die entsprechenden Änderungen im Obstbaukataster registriert werden können.
D. Bio-Betriebe – Aktualisierung Bio-Meldung
Wird die Bewirtschaftungsfläche von Bio-Betrieben erweitert oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich dem Amt für Landmaschinen und biologische Produktion in Bozen, Brennerstraße 6, Tel. 0471/415122, gemeldet werden, damit die Bio-Meldungen entsprechend aktualisiert werden können.
E. Bio-Maßnahme: Flächenverfügbarkeit für die 5-Jahres-Verpflichtung
Wer in dieser Programmperiode um Bioprämie ansucht und die Gesamtfläche, die er im ersten Jahr angesucht hat, innerhalb der vier Folgejahre in Summe um mehr als 20% reduziert, muss für die betreffende Maßnahme die gesamten erhaltenen Prämien der Vorjahre zurückzahlen.
Bei mehrjährigen Kulturen (Obst und Weinbau, mit Ausnahme der Kulturart „Apfel“) und Ackerbau können die Flächen (Katasterparzellen) nicht von Jahr zu Jahr ausgetauscht werden. Das heißt für jene Katasterparzellen, für die im ersten Jahr angesucht wird, muss auch für die nächsten fünf Jahre angesucht werden. Sie können nicht durch andere Katasterparzellen ersetzt werden. Bei Wiesen, Weiden und Almflächen hingegen sind die Flächen in den ersten drei Jahren variabel. Im Gesuch kann zum Beispiel ein Hektar Wiesenfläche theoretisch im zweiten oder im dritten Gesuchsjahr mit einem anderen Hektar Wiese ausgetauscht werden. Mit dem dritten Jahr müssen die Flächen fixiert werden. Das heißt, im dritten, vierten und fünften Jahr muss mit denselben Parzellen angesucht werden.
Die Flächenverfügbarkeit muss über das gesamte Kalenderjahr gewährleistet werden. Daher müssen Rechtstitel (Pacht-, Leihverträge, usw.), welche im Herbst 2024 auslaufen, rechtzeitig verlängert und den oben genannten Dienststellen für die LAFIS-Eintragung gemeldet werden.
Werden neue Verträge abgeschlossen, müssen diese vor dem 31.12.2024 abgeschlossen und innerhalb 30.01.20205 ins LAFIS eingetragen sowie die Biomeldung gemacht werden.
Solange die genannten Eintragungen in LAFIS bzw. die Bio-Meldung nicht durchgeführt sind, kann für diese Flächen für das Jahr 2025 kein Ansuchen gestellt werden.
F. Fruchtfolge - neue Kulturarten Ackerfutterbau und Acker
Veränderungen in der Zusammensetzung zwischen Dauergrünland, Acker, Ackerfutterbau bzw. Obst- und Rebflächen sind bei den oben genannten Ämtern zu melden.
Die Kulturgattungen „Ackerfutterbau“ und „Acker“ müssen gemäß dem betrieblichen Anbauplan 2025 wie folgt unterteilt werden:
a) Ackerfutterbau: zu unterteilen in die Kulturarten Mais, Wechselwiese, Triticale, Luzerne oder Klee;
b) Acker: zu unterteilen in die jeweils angebauten Kulturarten, z.B. Weizen, Hafer, Erdbeere, Kräuterbau, Spargel, Salate, Radicchio, Kopfkohl, Blumenkohl, usw.
Sofern diese Kulturarten angebaut werden, muss dies bei den unten angeführten Kontaktstellen gemeldet werden. Der Anbauplan muss jedes Jahr aktualisiert werden.
Notwendige Dokumente:
- Gültige Vertragsunterlagen (Rechtstitel) bei Pacht, Leihe usw. inkl. eventueller Dokumente welche die erfolgte Registrierung der Verträge belegen,
- Ausweis,
- im Falle von Vertragsverlängerungen ist die Einzahlungsbestätigung allein nicht
ausreichend, es muss auch der betroffene Vertrag selbst vorgelegt werden (inkl. Registrierung, falls nötig).
Verzeichnis der Kontaktstellen
| Dienststellen für LAFIS-Änderungen | |||
| LAFIS-Änderungen für Obst- und Weinbau (Abteilung Landwirtschaft) | |||
| Bezeichnung Dienststelle | Anschrift | Telefon | |
| Amt für landw. Informations-syst. (LAFIS) nur Obstbau | Bozen - Brennerstraße 6, 2. Stock | +39 0471 41 50 40 | lafis.apia@provinz.bz.it |
| Amt für Obst- und Weinbau nur Weinbau | Bozen - Brennerstraße 6, 1. Stock | +39 0471 41 50 85 | obst-weinbau@provinz.bz.it |
| Außenstelle Neumarkt | Neumarkt - Franz-Bonatti-Platz 2/3 | +39 0471 82 41 40 | landwneu@provinz.bz.it |
| Bezirksamt f. Landwirtschaft West - Sitz Schlanders | Schlanders - Schlandersburgstr. 6 | +39 0473 73 61 40 / 147 | landwschl@provinz.bz.it |
| Bezirksamt f. Landwirtschaft West - Außenstelle Meran | Meran - Sandplatz 10 | +39 0473 25 22 40 / 241 | landwmeran@provinz.bz.it |
| Bezirksamt f. Landwirtschaft Ost - Außenstelle Brixen | Brixen - Regensburger Allee Nr. 18 | +39 0472 82 12 40 | landwbrixen@provinz.bz.it |
| LAFIS-Änderungen für Betriebe mit Viehhaltung (Forststationen) | |||
| Forststation Bozen | Bozen - Rittnerstraße 37 | +39 0471 41 52 75 | forststation.bozen@provinz.bz.it |
| Forststation Kaltern | Kaltern - Rottenburger Platz 1 | +39 0471 96 31 47 | forststation.kaltern@provinz.bz.it |
| Forststation Neumarkt | Neumarkt - Franz-Bonatti-Platz 2/3 | +39 0471 82 41 30 | forststation.neumarkt@provinz.bz.it |
| Forststation Kaltenbrunn | Truden - Mayr-Nusser-Straße 1 | +39 0471 88 70 07 | forststation.kaltenbrunn@provinz.bz.it |
| Forststation Deutschnofen | Deutschnofen - Hauptstraße 21 | +39 0471 61 65 30 | forststation.deutschnofen@provinz.bz.it |
| Forststation Welschnofen | Welschnofen - Romstraße 27 | +39 0471 61 31 86 | forststation.welschnofen@provinz.bz.it |
| Forststation Ritten | Ritten/Klobenstein - Dorfstraße 16 | +39 0471 35 62 29 | forststation.ritten@provinz.bz.it |
| Forststation Sarntal | Sarnthein - Postwiese 1 | +39 0471 62 32 11 | forststation.sarntal@provinz.bz.it |
| Forststation Jenesien | Jenesien - Schrann 7/B | +39 0471 35 41 13 | forststation.jenesien@provinz.bz.it |
| Forststation Brixen | Brixen - Regensburger Allee Nr. 18 | +39 0472 82 12 30 | forststation.brixen@provinz.bz.it |
| Forststation Kastelruth | Kastelruth - O.Wolkensteinstr. 14/2 | +39 0471 70 63 03 | forststation.kastelruth@provinz.bz.it |
| Forststation Klausen | Klausen - Bahnhofstraße 17 | +39 0472 84 75 94 | forststation.klausen@provinz.bz.it |
| Forststation Mühlbach | Mühlbach - Matthias-Perger-Str. 47 | +39 0472 84 97 64 | forststation.muehlbach@provinz.bz.it |
| Forststation Gröden | Wolkenstein - Planstraße 22 | +39 0471 79 40 12 | forststation.groeden@provinz.bz.it |
| Forststation Bruneck | Bruneck - Kapuzinerplatz, 3 | +39 0474 58 22 30 | forststation.bruneck@provinz.bz.it |
| Forststation Steinhaus | Ahrntal/Steinhaus - Grafenfeld, Nr. 1 | +39 0474 65 21 42 | forststation.steinhaus@provinz.bz.it |
| Forststation Sand in Taufers | Sand i. T. - Hugo v. Taufererstr. 19 | +39 0474 67 80 43 | forststation.sand.in.taufers@provinz.bz.it |
| Forststation Kiens | Kiens - Kiener Dorfweg 4/e | +39 0474 56 53 57 | forststation.kiens@provinz.bz.it |
| Forststation Stern | Abtei - str. Boscdaplan 105 | +39 0471 84 71 50 | forststation.stern@provinz.bz.it |
| Forststation St. Vigil | St. Vigil - Str. Cat. Lanz 96 | +39 0474 50 10 16 | forststation.enneberg@provinz.bz.it |
| Forststation Meran | Meran - Sandplatz 10 | +39 0473 25 22 20 | forststation.meran@provinz.bz.it |
| Forststation Naturns | Naturns - Hauptstraße 8 | +39 0473 66 74 10 | forststation.naturns@provinz.bz.it |
| Forststation St. Leonhard P. | St. Leonhard i.P. - Mooserstraße 1 | +39 0473 65 61 30 | forststation.st.leonhard@provinz.bz.it |
| Forststation Lana | Lana - Franz-Höfler Str. 2/a | +39 0473 56 21 67 | forststation.lana@provinz.bz.it |
| Forststation Ulten | Ulten/St.Walburg - Steinbach, 106 | +39 0473 79 53 30 | forststation.st.walburg@provinz.bz.it |
| Forststation Tisens | Tisens - Gemeindehaus 80 | +39 0473 92 09 49 | forststation.tisens@provinz.bz.it |
| Forststation Schlanders | Schlanders - Schlandersburgstr. 6 | +39 0473 73 61 30 | forststation.schlanders@provinz.bz.it |
| Forststation Graun im V. | Graun i.V. - Cl. Augusta Straße 2 | +39 0473 63 31 81 | forststation.graun@provinz.bz.it |
| Forststation Latsch | Latsch - Bahnhofstraße 19 | +39 0473 62 32 76 | forststation.latsch@provinz.bz.it |
| Forststation Mals | Mals - Marktgasse 6 | +39 0473 83 11 03 | forststation.mals@provinz.bz.it |
| Forststation Prad am St. | Prad a. St. - Kreuzweg 3 | +39 0473 61 62 22 | forststation.prad@provinz.bz.it |
| Forststation Sterzing | Sterzing - Bahnhofstraße 2/e | +39 0472 72 91 30 | forststation.sterzing@provinz.bz.it |
| Forststation Ratschings | Ratschings - Stange | +39 0472 75 66 65 | forststation.ratschings@provinz.bz.it |
| Forststation Freienfeld | Freienfeld - Rathausplatz 1 | +39 0472 64 72 65 | forststation.freienfeld@provinz.bz.it |
| Forststation Welsberg | Welsberg - Maria a. Rain Weg 10/A | +39 0474 94 73 30 | forststation.welsberg@provinz.bz.it |
| Forststation Toblach | Toblach - Rathausplatz 1 | +39 0474 97 22 88 | forststation.toblach@provinz.bz.it |
| Forststation Innichen | Innichen - Pizachstraße 5 | +39 0474 91 32 69 | forststation.innnichen@provinz.bz.it |
| Forststation Olang | Mitterolang - Kan. Gamperweg 5 | +39 0474 49 62 29 | forststation.olang@provinz.bz.it |