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Rechtstitelverlängerungen und Flächenänderungen 2025

23.09.2024, 22:00

Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischem Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2025 wieder gestellt werden können, .....

Flächenabgrenzung
Flächenabgrenzung

Damit die Förderansuchen (Betriebsprämie, Ausgleichszulage, Agrarumweltmaßnahmen, Prämien für integrierte Produktion bzw. ökologischem Landbau, Beiträge für Versicherungen, UMA-Treibstoffzuweisungen) für das Jahr 2025 wieder gestellt werden können, müssen zuvor Rechtstitelverlängerungen durchgeführt (z.B. über Südtiroler Bauernbund, Coldiretti, usw.) und gemeinsam mit etwaigen Flächenänderungen gemeldet werden.

 
Zu beachten ist dabei die neue restriktivere Regelung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen der mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen und der Biomaßnahme des Nationalen Strategieplans 2023-2027. Im Laufe der 5 Verpflichtungsjahre können maximal 20% der Fläche reduziert werden. Bei der Biomaßnahme dürfen im Bereich Ackerbau und mehrjährige Kulturen zudem die Parzellen nicht ausgetauscht werden.

Seit September 2024 können wieder Rechtstitelverlängerungen (Pacht-, Leihverträge, usw.), Flächeneintragungen bzw. Flächenänderungen in LAFIS bei den Dienststellen der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstwirtschaft durchgeführt werden:

  • Grünlandbetriebe sowie Mischbetriebe mit Viehhaltung: bei der jeweils zuständigen Forststation
  • Obstbaubetriebe: Amt für landwirtschaftliche Informationssysteme (LAFIS), Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft
  • Weinbaubetriebe: beim Amt für Obst- und Weinbau in Bozen, Brennerstrasse 6, Bozen, oder in den jeweiligen Bezirksämtern für Landwirtschaft

Wir ersuchen um Mitteilung der LAFIS-Änderungen sowie um Übermittlung der neuen Rechtstitel per E-Mail bzw. um telefonische Kontaktaufnahme (siehe Verzeichnis der Dienststellen mit den jeweiligen E-Mail-Adressen und Telefonnummern am Ende dieser Mitteilung).

Weiters ersuchen wir Sie um baldmögliche Mitteilung der durchzuführenden Änderungen und der neuen Rechtstitel, damit die Aktualisierung des LAFIS-Flächenbogens rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Sofern sich keine Änderungen zum Vorjahr ergeben haben, müssen auch keine Änderungen bei den genannten Ämtern durchgeführt werden.

Zu melden sind die folgenden Änderungen:

A. Änderung von Vertragsdaten (Pacht-, Leihverträge, usw.)

a) Abgelaufene Verträge:

Jeder Antragsteller muss die Erneuerung von abgelaufenen Verträgen rechtzeitig eintragen lassen. Werden abgelaufene Verträge NICHT verlängert, so muss dies ebenfalls bei den oben genannten Dienststellen gemeldet werden. Solange diese Eintragungen im LAFIS nicht durchgeführt sind, können keine Ansuchen für das Jahr 2025 gestellt werden.

Jeder Antragsteller kann anhand seines Flächenbogens die Gültigkeit der Vertragsdaten selbst kontrollieren.

b) Nachreichen von Registrierungsdaten:

Die Registrierungsdaten für Sammelregistrierungen (kumulativ registrierte Verträge), die innerhalb 28. Februar 2025 zu registrieren sind, müssen nach der erfolgten Registrierung sofort nachgereicht werden, ansonsten können diese Flächen für die Gesuchstellung nicht verwendet werden.

B. Reduzierung oder Erweiterung der Bewirtschaftungsfläche:

Sollte die Bewirtschaftungsfläche reduziert werden – z. B. durch einen Flächenverkauf oder weil eine Fläche nicht mehr bewirtschaftet wird (Auflassung der Bewirtschaftung, Verpachtung usw.) –, so muss dies gemeldet werden. Erweiterungen der Bewirtschaftungsfläche müssen ebenfalls gemeldet werden, z. B. Flächenzukauf, Pacht, Leihe, sowie Kulturartenänderungen.

C. Flächenänderungen Kulturart APFEL

Wird die Bewirtschaftungsfläche der Kulturart Apfel erhöht oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich bei der Mitgliedsgenossenschaft bzw. Versteigerung gemeldet werden, damit die entsprechenden Änderungen im Obstbaukataster registriert werden können.

D. Bio-Betriebe – Aktualisierung Bio-Meldung

Wird die Bewirtschaftungsfläche von Bio-Betrieben erweitert oder reduziert, so müssen diese Änderungen, nachdem die Änderung im LAFIS gemeldet und eingetragen worden ist, zusätzlich dem Amt für Landmaschinen und biologische Produktion in Bozen, Brennerstraße 6, Tel. 0471/415122, gemeldet werden, damit die Bio-Meldungen entsprechend aktualisiert werden können.

E. Bio-Maßnahme: Flächenverfügbarkeit für die 5-Jahres-Verpflichtung

Wer in dieser Programmperiode um Bioprämie ansucht und die Gesamtfläche, die er im ersten Jahr angesucht hat, innerhalb der vier Folgejahre in Summe um mehr als 20% reduziert, muss für die betreffende Maßnahme die gesamten erhaltenen Prämien der Vorjahre zurückzahlen.

Bei mehrjährigen Kulturen (Obst und Weinbau, mit Ausnahme der Kulturart „Apfel“) und Ackerbau können die Flächen (Katasterparzellen) nicht von Jahr zu Jahr ausgetauscht werden. Das heißt für jene Katasterparzellen, für die im ersten Jahr angesucht wird, muss auch für die nächsten fünf Jahre angesucht werden. Sie können nicht durch andere Katasterparzellen ersetzt werden. Bei Wiesen, Weiden und Almflächen hingegen sind die Flächen in den ersten drei Jahren variabel. Im Gesuch kann zum Beispiel ein Hektar Wiesenfläche theoretisch im zweiten oder im dritten Gesuchsjahr mit einem anderen Hektar Wiese ausgetauscht werden. Mit dem dritten Jahr müssen die Flächen fixiert werden. Das heißt, im dritten, vierten und fünften Jahr muss mit denselben Parzellen angesucht werden.

Die Flächenverfügbarkeit muss über das gesamte Kalenderjahr gewährleistet werden. Daher müssen Rechtstitel (Pacht-, Leihverträge, usw.), welche im Herbst 2024 auslaufen, rechtzeitig verlängert und den oben genannten Dienststellen für die LAFIS-Eintragung gemeldet werden.

Werden neue Verträge abgeschlossen, müssen diese vor dem 31.12.2024 abgeschlossen und innerhalb 30.01.20205 ins LAFIS eingetragen sowie die Biomeldung gemacht werden.

Solange die genannten Eintragungen in LAFIS bzw. die Bio-Meldung nicht durchgeführt sind, kann für diese Flächen für das Jahr 2025 kein Ansuchen gestellt werden.

F. Fruchtfolge - neue Kulturarten Ackerfutterbau und Acker

Veränderungen in der Zusammensetzung zwischen Dauergrünland, Acker, Ackerfutterbau bzw. Obst- und Rebflächen sind bei den oben genannten Ämtern zu melden.

Die Kulturgattungen „Ackerfutterbau“ und „Acker“ müssen gemäß dem betrieblichen Anbauplan 2025 wie folgt unterteilt werden:

a) Ackerfutterbau: zu unterteilen in die Kulturarten Mais, Wechselwiese, Triticale, Luzerne oder Klee;

b) Acker: zu unterteilen in die jeweils angebauten Kulturarten, z.B. Weizen, Hafer, Erdbeere, Kräuterbau, Spargel, Salate, Radicchio, Kopfkohl, Blumenkohl, usw.

Sofern diese Kulturarten angebaut werden, muss dies bei den unten angeführten Kontaktstellen gemeldet werden. Der Anbauplan muss jedes Jahr aktualisiert werden.

Notwendige Dokumente:

  • Gültige Vertragsunterlagen (Rechtstitel) bei Pacht, Leihe usw. inkl. eventueller Dokumente welche die erfolgte Registrierung der Verträge belegen,
  • Ausweis,
  • im Falle von Vertragsverlängerungen ist die Einzahlungsbestätigung allein nicht
      ausreichend, es muss auch der betroffene Vertrag selbst vorgelegt werden (inkl. Registrierung, falls nötig).

 Verzeichnis der Kontaktstellen

Dienststellen für LAFIS-Änderungen


LAFIS-Änderungen für Obst- und Weinbau (Abteilung Landwirtschaft)


Bezeichnung DienststelleAnschriftTelefonE-Mail
Amt für landw. Informations-syst. (LAFIS) nur ObstbauBozen - Brennerstraße 6, 2. Stock+39 0471 41 50 40lafis.apia@provinz.bz.it
Amt für Obst- und Weinbau
nur Weinbau
Bozen - Brennerstraße 6, 1. Stock+39 0471 41 50 85obst-weinbau@provinz.bz.it
Außenstelle NeumarktNeumarkt - Franz-Bonatti-Platz 2/3+39 0471 82 41 40landwneu@provinz.bz.it
Bezirksamt f. Landwirtschaft
West - Sitz Schlanders
Schlanders - Schlandersburgstr. 6+39 0473 73 61 40 / 147landwschl@provinz.bz.it
Bezirksamt f. Landwirtschaft
West - Außenstelle Meran
Meran - Sandplatz 10+39 0473 25 22 40 / 241landwmeran@provinz.bz.it
Bezirksamt f. Landwirtschaft
Ost - Außenstelle Brixen
Brixen - Regensburger Allee Nr. 18+39 0472 82 12 40landwbrixen@provinz.bz.it
LAFIS-Änderungen für Betriebe mit Viehhaltung (Forststationen)


Forststation BozenBozen - Rittnerstraße 37+39 0471 41 52 75forststation.bozen@provinz.bz.it
Forststation KalternKaltern - Rottenburger Platz 1+39 0471 96 31 47forststation.kaltern@provinz.bz.it
Forststation NeumarktNeumarkt - Franz-Bonatti-Platz 2/3+39 0471 82 41 30forststation.neumarkt@provinz.bz.it
Forststation KaltenbrunnTruden - Mayr-Nusser-Straße 1+39 0471 88 70 07forststation.kaltenbrunn@provinz.bz.it
Forststation DeutschnofenDeutschnofen - Hauptstraße 21+39 0471 61 65 30forststation.deutschnofen@provinz.bz.it
Forststation WelschnofenWelschnofen - Romstraße 27+39 0471 61 31 86forststation.welschnofen@provinz.bz.it
Forststation RittenRitten/Klobenstein - Dorfstraße 16+39 0471 35 62 29forststation.ritten@provinz.bz.it
Forststation SarntalSarnthein - Postwiese 1+39 0471 62 32 11 forststation.sarntal@provinz.bz.it
Forststation JenesienJenesien - Schrann 7/B+39 0471 35 41 13 forststation.jenesien@provinz.bz.it
Forststation BrixenBrixen - Regensburger Allee Nr. 18+39 0472 82 12 30forststation.brixen@provinz.bz.it
Forststation KastelruthKastelruth - O.Wolkensteinstr. 14/2+39 0471 70 63 03forststation.kastelruth@provinz.bz.it
Forststation KlausenKlausen - Bahnhofstraße 17+39 0472 84 75 94forststation.klausen@provinz.bz.it
Forststation MühlbachMühlbach - Matthias-Perger-Str. 47+39 0472 84 97 64forststation.muehlbach@provinz.bz.it
Forststation GrödenWolkenstein - Planstraße 22+39 0471 79 40 12forststation.groeden@provinz.bz.it
Forststation BruneckBruneck - Kapuzinerplatz, 3+39 0474 58 22 30forststation.bruneck@provinz.bz.it
Forststation SteinhausAhrntal/Steinhaus - Grafenfeld, Nr. 1+39 0474 65 21 42forststation.steinhaus@provinz.bz.it
Forststation Sand in TaufersSand i. T. - Hugo v. Taufererstr. 19+39 0474 67 80 43forststation.sand.in.taufers@provinz.bz.it
Forststation KiensKiens - Kiener Dorfweg 4/e+39 0474 56 53 57forststation.kiens@provinz.bz.it
Forststation SternAbtei - str. Boscdaplan 105+39 0471 84 71 50forststation.stern@provinz.bz.it
Forststation St. VigilSt. Vigil - Str. Cat. Lanz 96+39 0474 50 10 16forststation.enneberg@provinz.bz.it
Forststation MeranMeran - Sandplatz 10+39 0473 25 22 20forststation.meran@provinz.bz.it
Forststation NaturnsNaturns - Hauptstraße 8+39 0473 66 74 10forststation.naturns@provinz.bz.it
Forststation St. Leonhard P.St. Leonhard i.P. - Mooserstraße 1+39 0473 65 61 30forststation.st.leonhard@provinz.bz.it
Forststation LanaLana - Franz-Höfler Str. 2/a+39 0473 56 21 67forststation.lana@provinz.bz.it
Forststation UltenUlten/St.Walburg - Steinbach, 106+39 0473 79 53 30forststation.st.walburg@provinz.bz.it
Forststation TisensTisens - Gemeindehaus 80+39 0473 92 09 49forststation.tisens@provinz.bz.it
Forststation SchlandersSchlanders - Schlandersburgstr. 6+39 0473 73 61 30forststation.schlanders@provinz.bz.it
Forststation Graun im V.Graun i.V. - Cl. Augusta Straße 2+39 0473 63 31 81forststation.graun@provinz.bz.it
Forststation LatschLatsch - Bahnhofstraße 19+39 0473 62 32 76forststation.latsch@provinz.bz.it
Forststation MalsMals - Marktgasse 6+39 0473 83 11 03forststation.mals@provinz.bz.it
Forststation Prad am St.Prad a. St. - Kreuzweg 3+39 0473 61 62 22forststation.prad@provinz.bz.it
Forststation SterzingSterzing - Bahnhofstraße 2/e+39 0472 72 91 30forststation.sterzing@provinz.bz.it
Forststation RatschingsRatschings - Stange+39 0472 75 66 65forststation.ratschings@provinz.bz.it
Forststation FreienfeldFreienfeld - Rathausplatz 1+39 0472 64 72 65forststation.freienfeld@provinz.bz.it
Forststation WelsbergWelsberg - Maria a. Rain Weg 10/A+39 0474 94 73 30forststation.welsberg@provinz.bz.it
Forststation ToblachToblach - Rathausplatz 1+39 0474 97 22 88forststation.toblach@provinz.bz.it
Forststation InnichenInnichen - Pizachstraße 5+39 0474 91 32 69forststation.innnichen@provinz.bz.it
Forststation OlangMitterolang - Kan. Gamperweg 5+39 0474 49 62 29forststation.olang@provinz.bz.it

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