Beihilfen für die Mechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau
Förderung für fabriksneue landwirtschaftliche Maschinen Antragszeitraum: 1. Februar bis 31. März 2026
Landwirtschaftliche Betriebe können im Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.03.2026 um Beihilfen für den Ankauf fabriksneuer Maschinen ansuchen. Gefördert werden Investitionen in Stall- und Stadeltechnik, Mähmaschinen samt Zubehör für die Heuernte, Traktoren, Aufbauheulader sowie überbetriebliche Maschinen.
Die Beitragssätze liegen – je nach Maschinenkategorie und Erschwernispunkten – zwischen 20 % und 30 % der beihilfefähigen Ausgaben. Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestbewirtschaftungsfläche von 2 Hektar sowie eine Mindestinvestition von 5.000 Euro (ohne MwSt.).
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die Bürgerplattform myCIVIS. Maßgeblich sind die geltenden Richtlinien und Höchstbeiträge laut Beschluss Nr. 1176 vom 30.12.2025....... zum Onlinedienst
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