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Niederlassung von Junglandwirten (SRE01) – Beihilfeanträge können nun gestellt werden

04.04.2024, 15:00

Beihilfeanträge können vom 4. April bis zum 28. Juni 2024 eingereicht werden

Bauernhof
Bauernhof

Die Kampagne 2024 für die Einreichung der Beihilfeanträge der Intervention „SRE01 – Niederlassung von Junglandwirten“ des nationalen GAP-Strategieplans 2023-2027 wurde mit der Veröffentlichung des Aufrufs im Amtsblatt der Region am 4. April eröffnet. Die Anträge, um zur Unterstützung für die Erstniederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten zugelassen zu werden, können bis zum 28. Juni 2024 um 12:00 Uhr beim Amt für bäuerliches Eigentum nach Terminvereinbarung eingereicht oder mittels ZEP (PEC) an die Adresse junglandwirteeu.giovaniagricoltoriue@pec.prov.bz.it gesendet werden.

Weitere Infos hier.

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