Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen oberhalb 750 m Meereshöhe (außgen. Vinschgau ab der Töll) und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen oberhalb 800 m Meereshöhe
Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen oberhalb 750 m Meereshöhe (außgenommen der Vinschgau ab der Töll) am
Freitag, den 01. Mai 2026 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
Weiters gibt der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze im Vinschgau (ab der
Töll) in den Anbaulagen oberhalb 800 m Meereshöhe am
Sonntag, den 03. Mai 2026 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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