Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen zwischen 500 und 750 m Meereshöhe und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen zwischen 500 und 800 m Meereshöhe)
20.04.2026, 22:00
Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen zwischen 500 und 750 m Meereshöhe und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen zwischen 500 und 800 m Meereshöhe
Donnerstag, den 23. April 2026 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
In höher gelegenen Anbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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