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Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen bis 500 m Meereshöhe)

16.04.2025, 22:00

Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen bis 500 m Meereshöhe am

Dienstag, den 22. April 2025 (24.00 Uhr)

aufgehoben wird.

In höher gelegenen Anbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.

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