Tollwutfall bei einem Hund im Veneto
Schützen wir uns, indem wir ein paar einfache Regeln befolgen
Das Gesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass Ende Mai ein Tollwutfall bei einem Hund festgestellt wurde, der in Vittorio Veneto in der Provinz Treviso lebt. Das aus Marokko stammende Tier wurde nach Italien eingeführt, ohne dass die in den Vorgaben der Europäischen Union vorgeschriebene Impfpflicht eingehalten wurde.
Da es keine spezifische Behandlungsmöglichkeit gibt, ist die Tollwut eine äußerst gefährliche Krankheit, die in der Regel sowohl für Tiere als auch für Menschen tödlich verläuft. Die Krankheit ist besonders heimtückisch, da die Symptome erst nach einiger Zeit auftreten und ein scheinbar gesundes Tier in Wirklichkeit bereits infiziert sein und die Krankheit übertragen könnte.
Wer ein Tier im Ausland adoptieren möchte, etwa während eines Urlaubs, muss sich an einige einfache Regeln halten, um sich selbst, seine Angehörigen und die gesamte Gemeinschaft, in der er sich gewöhnlich aufhält, zu schützen. Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, wird es empfohlen, sich vorab alle notwendigen Informationen zu beschaffen, indem Sie den entsprechenden Abschnitt auf der Website des Gesundheitsministeriums konsultieren oder sich an den tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes wenden.
Nach Italien dürfen nur Hunde, Katzen und Frettchen eingeführt werden, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sind, wobei die Impfung in jedem Fall mindestens 21 Tage vor der Einreise abgeschlossen sein muss. Für bestimmte Herkunftsländer ist zudem ein Test zur Antikörpertitrierung vorgeschrieben, d. h. eine Untersuchung, mit der die nach der Impfung gebildeten Antikörper gemessen werden.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund in Besitz eines aus dem Ausland stammenden Tieres gelangt sein, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte umgehend an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Helfen Sie uns, Sie und ihre vierbeinigen Freunde zu schützen!
Kontakte des Tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs
- Bozen, E-mail: vet@sabes.it – Tel. + 39 0471 435 730 / + 39 0471 435 731 / + 39 0471 435 732
Laura-Conti-Weg 4 – 39100 Bozen (BZ) - Brixen, E-mail: vetbrixen@sabes.it – Tel. + 39 0472 813 030
Bahnhofstraße 27 - 39042 Brixen - Bruneck, E-mail: vetbruneck@sabes.it – Tel. + 39 0474 586 550
Rienzfeldstraße 46 - 39031 Bruneck - Meran, E-mail: vetmeran@sabes.it – Tel. + 39 0473 222 236
Marlingerstraße 41 - 39012 Meran
MM
Andere Pressemitteilungen dieser Kategorie
- Alpung von Nutztieren 2026 - Almliste aktualisiert (Stand 12. Mai) (12.05.2026, 07:00)
- Alpung von Nutztieren im Jahr 2026 - Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 5578/2026 vom 08.04.2026 (21.04.2026, 13:45)
- Alpung von Nutztieren 2026 - Die Almliste steht bereit (Stand 21. April) (21.04.2026, 07:00)