Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen im Vinschgau (ab der Töll) oberhalb 1000 m Meereshöhe)
07.05.2024, 06:00
Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen im Vinschgau (ab der Töll) oberhalb 1.000 m Meereshöhe am
Sonntag, den 12. Mai 2024 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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