Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen in den Anbaulagen oberhalb 750 m Meereshöhe (ausgenommen das Vinschgau ab der Töll) und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen oberhalb 800m Meereshöhe
29.04.2025, 22:00
Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen oberhalb 750m Mh (ausgenommen das Vinschgau ab der Töll) am
Mittwoch, den 7. Mai 2025 (24.00 Uhr)
und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen oberhalb 800m Mh am
Sonntag, den 11. Mai 2025 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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