Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (von 500 m bis 750 m Meereshöhe, mit Ausnahme des Vinschgaus ab Töll und des Eisacktales ab Waidbruck)
20.04.2023, 22:00
Die Autonome Provinz Bozen, Amt für Obst- und Weinbau gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Sorten in Obstbaulagen von 500 m bis 750 m Meereshöhe, mit Ausnahme des Vinschgaus
ab Töll und des Eisacktales ab Waidbruck am
Freitag, den 28. April 2023 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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