Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen im Vinschgau, ab der Töll, von 500 m bis 800 Meereshöhe und von 500 und 750 m Meereshöhe in anderen Anbaulagen)
Der Pflanzenschutzdienst des Landes Südtirol gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Obstgehölze in den Anbaulagen im Vinschgau (ab der Töll) von 500 m bis 800 Meereshöhe, am
Dienstag, den 23. April 2024 (24.00 Uhr)
und in den anderen Anbaulagen (ausgenommen das Vinschgau ab der Töll) von 500 und 750 m Meereshöhe am
Mittwoch, den 24. April 2024 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
In höher gelegenen Anbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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