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Treibstoffzuweisung 2024

21.12.2023, 23:00

Die Gesuche für die Zuweisung von begünstigtem Treibstoff für das Jahr 2024 können wieder ab 2. Jänner eingereicht werden. Die Bezirksämter der Abteilung Landwirtschaft in Bruneck, Brixen, Meran und Schlanders, sowie die Außenstellen der Bauernbund Service GmbH beginnen am 8. Jänner, während die Büros der CAA Coldiretti Trentino am 2. Jänner mit den Treibstoffgesuchen beginnen.

Hoftankstelle
Hoftankstelle

Telefonisch Kontakt aufnehmen (Nummern siehe unten)

Die Antragsteller sollen weiterhin NICHT direkt bei den zuständigen Dienststellen vorstellig werden, sondern telefonisch Kontakt aufnehmen. Um die Treibstoffmeldung über Telefon abwickeln zu können, muss man sich, wie bereits in den letzten Jahren, zuerst telefonisch anmelden und wird dann von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter zurückgerufen. Es sind zwei Möglichkeiten vorgesehen, den Antrag abzuschließen:

  • Rücksendung des original unterschriebenen Antrags in Papierform: Die Antragstellerin/Der Antragsteller druckt den zugeschickten, nicht protokollierten Antrag aus, unterschreibt ihn und gibt ihn (gesamten Antrag, nicht nur Seite mit Unterschrift) inkl. einer Kopie des Ausweises im Amt/Bezirksamt ab (u.a. im bereitgestellten Postkasten) bzw. übermittelt diesen per Post an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in.
  • Rücksendung der digital unterschriebenen bzw. des Scans der unterschriebenen Treibstoffmeldung: Der gesamte unterschriebene Antrag wird zusammen mit der Kopie des Ausweises eingescannt und an die E-Mail-Adresse der/des Sachbearbeiters/in übermittelt. Ebenso kann der Antrag mit digitaler Unterschrift unterzeichnet werden und ohne Ausweiskopie der/dem Sachbearbeiter/in gemailt werden.

Achtung: der gesamte Antrag und der Ausweis müssen mit einer einzigen E-Mail übermittelt werden.

Sobald der/dem Sachbearbeiter/in die genannten Dokumente vollständig vorliegen (gesamter gescannter Antrag, nicht nur Seite mit Unterschrift oder original unterschriebener Antrag in Papierform) wird der Antrag protokolliert und genehmigt und die/der Antragsteller/in erhält eine Mitteilung auf ihrer/seiner PEC-Adresse.

Berechnung der Treibstoffmengen

Für die Berechnung der Treibstoffmengen werden die aktuellen Flächendaten (Wiese, Ackerfutterbau, Obst, Wein, usw.), welche auf dem LAFIS-Flächenbogen eines jeden Betriebes angeführt sind, berücksichtigt. Für Flächen, welche nicht auf dem LAFIS-Flächenbogen aufscheinen sowie für Flächen, für welche der Rechtstitel (Pacht-, Leihvertrag, usw.) ausgelaufen ist, kann kein Treibstoff zugewiesen werden. Es ist daher notwendig, den LAFIS-Flächenbogen vor dem Ansuchen um Treibstoffzuweisung bei der zuständigen Forststation (Betriebe mit Viehhaltung) bzw. bei den oben genannten Bezirksämtern oder bei der Abteilung Landwirtschaft in Bozen (Obst- und Weinbaubetriebe) zu aktualisieren. Die Treibstoffzuteilung ist nur mit einem gültigen, unterzeichneten LAFIS-Flächenbogen möglich. Jede/Jeder Landwirt/in muss die Halbjahreserklärung auf der Empfangsbestätigung für die Treibstoffzuweisung 2023 ausfüllen und unterzeichnen.

Zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC)

Für die Treibstoffzuweisung 2024 muss eine gültige und aktive zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein. Entsprechende Auskünfte erteilt der zuständige Wirtschaftsverband (z.B. Südtiroler Bauernbund, Coldiretti, usw.) bzw. die/der Wirtschaftsberater/in.

Treibstoffzuteilung für Bewässerung

Für die Zuteilung von Treibstoff für Bewässerung kann nur dann angesucht werden, wenn eine Bewässerungskonzession über die entsprechende Fläche vorhanden ist. Auskünfte zu den Bewässerungskonzessionen erteilt das zuständige Amt für nachhaltige Gewässernutzung. 

Eintragung von landwirtschaftlichen Maschinen

Eintragungen von landwirtschaftlichen Maschinen können weiterhin nur auf Terminvormerkung am Schalter gemacht werden. Dafür muss der Termin auch telefonisch vereinbart werden. Nur in Ausnahmefällen können auch die Treibstoffmeldung nach vorheriger Terminvormerkung direkt am Schalter abgewickelt werden.  

Unter folgenden Telefonnummern können die beschriebenen Dienste in Anspruch genommen werden:

Treibstoffzuweisungen:

Bezirk Bozen-Unterland:

Bezirk Pustertal:

Bezirk Eisacktal:

Bezirk Burggrafenamt:

Bezirk Vinschgau:

Eintragung landwirtschaftlicher Maschinen:

Alle Bezirke:

Kontaktstellen:

 Bezirk Bozen-Unterland:

  • Bozen, Amt für Landmaschinen und biologische Produktion, Brennerstraße 6 (Parterre)
  • Außenstelle Neumarkt, Franz-Bonatti-Platz 2/3 (Landhaus Unterland)

Bezirk Pustertal:

  • Bruneck, Bezirksamt für Landwirtschaft Ost, Kapuzinerplatz 3, Sitzungssaal 3. Stock

Bezirk Eisacktal:

  • Brixen, Außenstelle Bezirksamt für Landwirtschaft Ost, Regensburger Allee 18
  • Sterzing, Forstinspektorat, Bahnhofsstraße 2/e

Bezirk Vinschgau:

  • Schlanders, Bezirksamt für Landwirtschaft West, Schlandersburgstraße 6

Bezirk Burggrafenamt:

  • Meran, Außenstelle Bezirksamt für Landwirtschaft West, Sandplatz 10

Südtiroler Bauernbund Service GmbH:

(Dienstag und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr, Montag und Mittwoch von 8:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und von 14:30 – 16:00 Uhr) 

  • Außenstelle Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 10, Tel. +39 0471 99 94 27
  • Außenstelle Vahrn, Konrad-Lechner-Straße 4/A, Tel. +39 0472 26 24 30
  • Außenstelle Meran, Schillerstraße 12, Tel. +39 0473 21 34 30
  • Außenstelle Neumarkt, Ballhausring 12, Tel. +39 0471 82 94 30
  • Außenstelle Schlanders, Dr.-Heinrich-Vögele-Straße 7, Tel. +39 0473 73 78 30
  • Außenstelle Bruneck, St.-Lorenzner-Straße 8/A, Tel. +39 0474 55 68 30
  • Außenstelle Sterzing, Jaufenpass Str. 109, Tel. +39 0472 76 77 58

CAA Coldiretti Trentino (nur mit Terminvereinbarung):

  • Büro Bozen, Buozzistraße 16, Tel. +39 0471 92 19 49
  • Büro Salurn, Staatsstraße 36/a, Tel. +39 0471 88 50 98
  • Büro St. Vigil in Enneberg, Caterina-Lanz-Str. 48, Tel. +39 0474 50 14 33

PM

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