Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Obstbauanlagen bis 500m Meereshöhe)
13.04.2023, 22:00
Die Autonome Provinz Bozen, Amt für Obst- und Weinbau gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Sorten in Obstbaulagen bis 500 m Meereshöhe am
Freitag, den 21. April 2023 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
Andere Pressemitteilungen dieser Kategorie
- Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen in den Anbaulagen oberhalb 750 m Meereshöhe (ausgenommen das Vinschgau ab der Töll) und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen oberhalb 800m Meereshöhe (29.04.2025, 22:00)
- Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen in den Anbaulagen zwischen 500 und 750 m Meereshöhe (ausgenommen das Vinschgau ab der Töll) und im Vinschgau (ab der Töll) in den Anbaulagen zwischen 500 und 800 m Meereshöhe (24.04.2025, 10:00)
- Teilweise Aufhebung des Verbotes, während der Obstblüte bienenschädliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Anbaulagen bis 500 m Meereshöhe) (16.04.2025, 22:00)